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Wissenschaftliche MitarbeiterInnen

Wissenschaftliche MitarbeiterInnen machen mit gut 63 Prozent deutlich mehr als die Hälfte des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen aus.

Zählt man die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie die früheren wissenschaftlichen AssistentInnen hinzu, erhöht sich ihr Anteil sogar auf über 70 Prozent. Wissenschaftliche und künstlerische MitarbeiterInnen erbringen wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung, Lehre und Weiterbildung; sie unterliegen den fachlichen Weisungen einer/s Professorin/s, der/dem sie zugewiesen sind. Sie haben an Universitäten ein Lehrdeputat von maximal acht Semesterwochenstunden und führen ihre Lehrveranstaltungen unter fachlicher Verantwortung einer/s Hochschullehrerin/s als unselbstständige Lehre durch. Ohne den unermüdlichen Einsatz der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in der Lehre, in der Betreuung der Studierenden, in Forschungsprojekten, im Wissenschafts- und Projektmanagement, in der Betreuung von Labors und Geräten, von Sammlungen, Bibliotheken, im Bereich der EDV, des Wissenstransfers und der Angebote zur wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung würde der Wissenschaftsbetrieb nicht funktionieren.
Gleichwohl hat man diese Beschäftigtengruppe bei der Personal- und Dienstrechtsreform durch Änderung des Hochschulrahmengesetzes im Februar 2002 weitgehend ignoriert.

Die Beschäftigungsbedingungen der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen haben sich seit Jahren dramatisch verschlechtert: Von ihnen befinden sich nur etwa 25 bis 30 Prozent in unbefristeten Arbeits- oder Dienstverhältnissen. Der überwiegende Teil muss sich mit befristeten Verträgen zufrieden geben, deren Dauer häufig nur zwei Jahre oder weniger beträgt. Insbesondere bei wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in drittmittelfinanzierten Projekten sind Arbeitsverträge mit kurzen Laufzeiten üblich. In keinem anderen Bereich des Arbeitslebens ist der Anteil befristeter Arbeitsverträge auch nur annähernd so hoch wie in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen sind von den Kürzungen der Wissenschaftsetats im Landeshaushalt besonders bedroht.

Nach den Vorstellungen der GEW sind die Aufgaben der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen – mit Ausnahme von Projektarbeit und auf Qualifikationsstellen – in Dauerbeschäftigungsverhältnissen wahrzunehmen. In den Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind in ausreichendem Umfang Funktionsstellen einzurichten, auf denen „Wissenschaft als Beruf“ ausgeübt werden kann. Die GEW erneuert ihre Forderung nach tarifvertraglichen Regelungen für die Beschäftigung von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen. Die GEW-Projektgruppe „Arbeitsplatz Hochschule und Forschung“ (ProG Arbeitsplatz HuF) hat beispielsweise im Frühjahr 2004 dazu personengruppenspezifische Thesen und ausführliche Argumente formuliert. Wichtige GEW-Forderungen sind im am 6.9.2010 vorgestellten „Templiner Manifest" enthalten, das auch online unterzeichnet werden kann.

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