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StudienreformSchon seit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 1998 haben die Hochschulen die Möglichkeit, neben den bekannten Magister-, Diplom- und Staatsexamensstudiengängen gestufte Studiengänge einzuführen, die zu einem Bachelorabschluss bzw. zu einem Masterabschluss führen. 2003 sind dann von der Kultusministerkonferenz (KMK) die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben“ hierfür verabschiedet worden. Erklärtes Ziel ist laut KMK „eine weitreichende organisatorische und inhaltliche Reform der Studiengänge, die zu einer stärkeren Differenzierung der Ausbildungsangebote im Hochschulbereich führt.“
Ein Bachelorstudiengang dauert in der Regel 3-4 Jahre und ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss. Der Masterabschluss stellt nach weiteren 1-2 Jahren einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss dar. Bei den Masterstudiengängen wird zwischen konsekutiven (d.h. auf den Bachelor aufbauenden), nicht-konsekutiven sowie weiterbildenden Masterstudiengängen unterschieden.
Bachelor- und Masterstudiengänge sind modular aufgebaut. Die Entwicklung von Bachelor- und Master-Studiengängen ist ein komplexer Prozess, der sowohl in den betroffenen Fächern wie auch in der Verwaltung bei Konzeption und Einrichtung eine Vielzahl unterschiedlicher und idealerweise aufeinander abgestimmter Arbeitsschritte voraussetzt, an denen jeweils ganz unterschiedliche Akteure beteiligt sind. Die Studiengänge werden nach einem bundesweiten Akkreditierungssystem begutachtet.
Die GEW unterstützt die Studienreform im Zuge des Bologna-Prozesses, wenn diese auf eine dauerhafte Berufsbefähigung der Absolventinnen und Absolvente abzielt, die Studierende ins Zentrum von Studium und Lehre stellt, die Durchlässigkeit im Bildungssystem fördert und die soziale Dimension von Mobilität im Europäischen Hochschulraum stärkt. Die GEW hat mehrfach kritisiert, dass die Hochschulen bei der Einführung der neuen Studiengänge zu wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse der Studierenden und Lehrenden genommen und beiden Gruppen ein Übermaß an „Workload“ zugemutet haben. Zu viele Prüfungen, Klausuren und Anwesenheitskontrollen bedeuten eine unnötige Verschulung und Verdichtung des Studiums, die Lehrende und Studierende in starkem Maße belasten. Die GEW fordert die Aufhebung aller starren, inhaltlich nicht begründeten zeitlichen Vorgaben für die Studienreform. Für die GEW sind Qualität von Studium und Lehre sowie die Partizipation der Betroffenen wichtiger als eine zu schnelle Umsetzung des Umstellungsprozesses.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Studienreform ist eine angemessene Personalausstattung der Studiengänge – mit Lehrenden ebenso wie mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in Verwaltung und Management, Beratung, Service und Infrastruktur tätig sind. Die GEW fordert eine studierendenzentrierte Lehre, in deren Mittelpunkt wissenschaftliche Qualifizierung und kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen des Studienfachs sowie der Erwerb weiterer Kompetenzen stehen, welche die Studierenden in ihrer künftigen beruflichen und gesellschaftlichen Praxis benötigen.
Der Zugang von Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen zu universitären Masterstudiengängen darf nicht von der Institution abhängig gemacht werden, an der die Qualifikation erworben wird (Fachhochschule oder Universität), sondern ausschließlich von den erworbenen Kompetenzen. Eine weitere wesentliche Forderung der GEW ist es, dass beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium keine Einschränkungen durch Vorgabe von Quoten oder Noten gibt.
Einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten der GEW gibt die rechts verlinkte Seite zu den Etappen der Umsetzung des Bologna-Prozesses in der BRD.
Eine der Zielstellungen des Bologna-Prozesses ist die Einführung eines Kreditpunktesystems für Studienprogramme, um Studiengänge vergleichbar zu machen und so die Voraussetzungen für die Mobilität der Studierenden zu verbessern. Mit dem Kreditpunktsystem werden den einzelnen Komponenten eines Studiengangs Kreditpunkte (Credits) zugeschrieben. Diese können z.B. auf dem Arbeitspensum der Studierenden oder den Studienergebnissen beruhen. In der Praxis der meisten Mitgliedsstaaten des Prozesses, darunter in der BRD, wird das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen und -abschlüssen genutzt. Es legt das Arbeitspensum zugrunde, das notwendig ist, um die Ziele eines Studienprogramms zu erreichen. Studierende können in der Regel 30 Credits pro Semester bzw. 20 Credits pro Trimester erreichen, ein volles Studienjahr umfasst meist 60 Credits.
Die GEW hat wiederholt dazu aufgefordert, mit der Einführung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge, der Modularisierung und des Anrechnungspunktesystems ECTS die Studierbarkeit und Studierfreiheit zu stärken statt sie in Frage zu stellen. Derzeit ist an vielen Hochschulen das Gegenteil der Fall. Eine falsch verstandene Modularisierung wird häufig zum Vehikel für eine Verschulung und Verdichtung des Studiums.
EU-Kommission
// ECTS-Leitfaden (2009)
HRK
// ECTS. Kernpunkte (15.7.2004)
HRK
// ECTS im Kontext (Empfehlung des Senates, 12.6.2007)