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Akkreditierung und Evaluation

Neben der im Bologna-Prozess geforderten Akkreditierung, bei der zwischen Programm- und Systemakkreditierung zu entscheiden ist, ist eine kontinuierliche Evaluation ein wichtiges Instrument, um gute Lehre zu sichern. Ein wichtiges Instrument hier ist die studentische Lehrevaluation.

Akkreditierung

Bachelor- und Masterstudiengänge sind zu akkreditieren. Mit den von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossenen „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben“ für die Akkreditierung sollen die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden. Mit der Organisierung der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen ist die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (Akkreditierungsrat) beauftragt. Die Akkreditierung und Einführung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge ist von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich weit vorangeschritten. In einigen Fachbereichen stehen bald bereits erforderliche Re-Akkreditierungen an.

Seit 1.1.2008 ist alternativ zur Akkreditierung einzelner Studienprogramme (Programmakkreditierung) auch die Zulassung von Hochschulen zur Systemakkreditierung möglich. Die KMK hat in einem Beschluss vom 13.12.2007 auf der Grundlage vorheriger Beschlüsse des Akkreditierungsrates die Voraussetzungen hierfür festgelegt. Auf seiner 57. Sitzung am 31. Oktober 2008 in Berlin hat der Akkreditierungsrat sechs Agenturen für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen, nachdem er bereits im Februar die Kriterien und Verfahrensregen verabschiedet hatte. Am 8. Dezember 2009 beschloss der Akkreditierungsrat „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“, mit denen die vorherigen Beschlüsse zur Programm- und zur Systemakkreditierung überarbeitet und in einem Papier zusammengefasst wurden.

Zur Unterstützung der Arbeit von Lehrenden, Studierenden, StudienreformerInnen und VertreterInnen der beruflichen Praxis im Qualitätssicherungsprozess publizierte die GEW 2005 als Band 110 der Reihe „GEW-Materialien aus Hochschule und Forschung“ ein Akkreditierungshandbuch, das 2007 in zweiter Auflage erschien. Am Akkreditierungsverfahren müssen aus Sicht der GEW Vertretungen beruflicher und gesellschaftlicher Interessengruppen ebenso mitwirken können wie Repräsentantinnen und Repräsentanten der akademischen Disziplinen.

Evaluation

Als ein wichtiges Verfahren zur Qualitätssicherung im Hochschulbereich ist seit einigen Jahren die Evaluation international anerkannt. Wesentliches Ziel der Evaluation der Lehre muss es sein, die Qualität und damit die Ergebnisse von Lehre und Studium zu verbessern, insbesondere auch die Studien- und Arbeitsbedingungen. Eine große Rolle spielt die studentische Lehrevaluation.

In ihrem Papier „Die Lehre in den Mittelpunkt“ vom Juni 2008 fordert die GEW, die Partizipation der Studierenden nicht nur an der Durchführung, sondern bereits an der Konzipierung von Maßnahmen zur Evaluation der Lehre sicherzustellen. Die GEW unterstützt die Förderung einer internen Evaluation von Lehre und Studium, die auf der gleichberechtigten Kooperation von Lehrenden und Lernenden basiert. Auf diese Weise können Lernziele und Studienprogramme ständig reflektiert und weiterentwickelt werden.
Die aktive Beteiligung an der Studienreform sollte als Bestandteil des Studiums und als Leistungsnachweis anerkannt werden.


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